Automobilkaufleute – Ausbildungsbeschreibung

Berufsbild Automobilkaufmann/-frau
Detaillierte Infos über den Beruf gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Eine Kurzfassung finden Sie hier.

Ausbildungsbeschreibung
Die Ausbildung zum/zur Automobilkaufmann/-frau erfolgt im dualen System. Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb in Hamburg ist Voraussetzung, dann kann die Anmeldung für den schulischen Ausbildungsteil bei der Berufsschule erfolgen.

Hier finden Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen
Der Rahmenlehrplan Automobilkaufleute 2017 gibt die Inhalte der schulischen Berufsausbildung wieder.

Die Verordnung zum/zur Automobilkaufmann/-frau 2017 gibt die Inhalte der Prüfung und der betrieblichen Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) wieder.

Aktuelle Prüfungstermine Automobilkaufleute nach neuer Ordnung

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Die Berufsschulzeit umfasst eineinhalb Unterrichtstage pro Woche; einen mit acht Unterrichtsstunden von 8:00 Uhr bis 15:15 Uhr und einen zweiten Tag mit vier Stunden von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr.

Der Berufsschulunterricht endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfungen für Automobilkaufleute vor der Handelskammer Hamburg, die auch über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet.

Gestreckte Abschlussprüfung
14 Monate nach Ausbildungsbeginn (also im Regelfall Ende September) findet Teil I der gestreckten Abschlussprüfung statt:
Der Prüfungsbereich Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse wird schriftlich über 90 Minuten geprüft. Am Ende der Ausbildung werden drei weitere schriftliche Prüfungen und das mündliche Fallgespräch absolviert.

Verantwortlicher Abteilungsleiter für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende:

Eckart Grigat
Tel.:     040 / 428 59 – 3305
Fax:     040 / 427 96 91 25
Mail:    Eckart.Grigat@hibb.hamburg.de
Raum: 13.00.15